Impf- oder Genesen-Nachweis und Testnachweis sind immer mitzuführen und vorzuzeigen
Der Sportbetrieb kann ab Montag 10. Januar 2022 wieder starten. Allerdings gilt für Sporthallen und Innenräume aktuell die „2G+“-Regel. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer*innen ab 16 Jahre und älter immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) sowie getestet sein müssen! Sportbetrieb für Erwachsene nur unter 2G+ weiterlesen
Liebe Mitglieder, ab sofort gilt für den gesamten Freizeitbereich in NRW die 2G-Regel. Dazu gehören auch sämtliche Sportangebote im Breiten- und Amateursport. Also alle unsere Sportgruppen.
ahresversammlung für die Jahre 2019 und 2020 erfolgreich durchgeführt
Ab Freitag, 20.8.2021, gilt in NRW neue Corona-Schutzverordnung – Im Hallensport gilt eine strikte „3G-Regel“
„Geimpft, genesen oder getestet“ als Teilnahme-Voraussetzung
Die DJK Wiking freut sich, dass während der Sommerferien ein vielfältiges Sportangebot auf die Beine gestellt werden konnte. Von kleinen Ausnahmen abgesehen, finden mehr als 50 verschiedene Sportstunden die ganzen Ferien über statt.
Am 11. Juni 2021 hat die Stadt Köln die Inzidenzstufe 1 erreicht. Das bedeutet weitere Lockerungen und Erleichterungen für die Durchführung der Sportstunden in Vereinen (Fotos: Bowinkelmann, LSB NRW).
Während die Impfrate zunimmt und die Inzidenzrate sinkt, steigt damit zugleich auch die Aussicht zurück zum Sport zu kommen – DJK Wiking bereitet sich auf ein baldiges Ende der Durststrecke vor
Perspektive für die Wiederaufnahme von Sportgruppen bleibt abhängig vom Inzidenzwert
Die DJK Wiking hat im Februar zweimal vier Lehreinheiten in Theorie und Praxis angeboten, die zur Verlängerung einer Trainer*innen-Lizenz anerkannt wurden