Neue Corona-Schutzregeln für den Sport

„Geimpft, genesen oder getestet“ als Teilnahme-Voraussetzung

Liebe Mitglieder, liebe Teilnehmer*innen von Sportgruppen,

in der Stadt Köln gelten ab morgen (Donnerstag, 12.8.2021) neue Corona-Schutzregeln. Denn die Stadt hat die Inzidenzstufe 2 (mit einem Wert von über 35) erreicht.

Demnach treten folgende Regeln in Kraft: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für jede Sportstunde einen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder bis einschließlich 6 Jahren. Eine weitere Ausnahme: Für kontaktlosen Sport im Freien wird kein Testnachweis benötigt.

Grundsätzlich ist für den Sport jedoch ab sofort die sogenannte „3G-Regel“ wichtig. Teilnehmende von Sport in Innenräumen/Sporthallen sowie von Kontaktsport im Freien müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein.

Die verschiedenen Bestimmungen lassen sich unterscheiden nach Angeboten in der freien Luft und in der Halle sowie nach kontaktlosem Sport und Kontaktsport. Dafür gelten in der Inzidenzstufe 2 folgende Regeln, wie auch die Grafik verdeutlicht:

  • Kontaktloser Sport im Freien: Keine Begrenzung, keine Tests und keine Rückverfolgung nötig.
  • Kontaktsport im Freien: Erlaubt sind bei einfacher Rückverfolgung bis zu 25 Personen mit Tests sowie unbegrenzt viele weitere, die geimpft oder genesen sind (Immunisierte).
  • Kontaktloser Sport in der Halle: Bei einfacher Rückverfolgung, unbegrenzt viele Personen unter Einhaltung des Mindestabstands, gemäß „3-G-Regel“ (geimpft, genesen oder getestet).
  • Kontaktsport in der Halle: Erlaubt sind bei einfacher Rückverfolgung bis zu 12 Personen mit Tests sowie unbegrenzt viele weitere, die geimpft oder genesen sind (Immunisierte).

Die bisherige Inzidenzstufe 3 mit einem Wert von 50 oder mehr ist ausgesetzt zunächst bis zum 19. August 2021, d.h. diese Regeln gelten bis dahin auch in Köln bis zu einer Inzidenz unter 100. Ab einer Inzidenz von 100 oder mehr greifen strengere Regeln.

  • Der Wechsel in die niedrigere Stufe erfolgt, wenn der Grenzwert (aktuell von 35) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen dauerhaft unterschritten wird, am übernächsten Tag.
  • Der Wechsel in die höhere Stufe erfolgt, wenn der Grenzwert (aktuell von 99,9) an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen dauerhaft überschritten wird, ebenfalls am übernächsten Tag.

Für jede Sportstunde heißt das konkret: Bitte zeigt euren Testnachweis zu Beginn der Stunde der Übungsleitung. Alle anderen legen bitte einmalig den Nachweis vor, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.

Zudem vorsorglich nochmal der Hinweis, dass auf jedem Schulgelände insgesamt, d.h. auf den Fluren, in den Umkleiden und Toiletten der Sporthallen, das Tragen einer Maske von Seiten der Stadt Köln verpflichtend ist. Nur während des Trainings darf die Maske abgelegt werden.

Trotz der Umstände wünschen wir allen viel Spaß beim Training!

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