Herzsport

Herzsport-Gruppe3Gerade bei einer Herzerkrankung ist es lebensnotwendig sportlich aktiv zu sein. Vorausgesetzt der Arzt erlaubt es. Die allgemeinen Vorteile des Seniorensports gelten natürlich auch für den Herzsportler. Wobei das Ausdauertraining des Herz-, Kreislaufsystems für den Herzsportler von besonderer Bedeutung ist, um auch im Alltag wieder leistungsfähiger zu werden.

Mögliche Vorteile sind die verminderte Einnahme von Medikamenten, Senkung von Bluthochdruck. Abbau von Blutfetten (wie Cholesterin), der Abbau von Ängsten und der Kontakt mit Gleichgesinnten.  -> Zum Sportangebot

Herzsport-Gruppe1Die ersten 90 Trainingeinheiten werden in der Regel von der Krankenkasse finanziert, da unsere Herzsportgruppen zertifiziert sind und mit Ausnahme der Nachfolgegruppen ärztlich betreut werden.

Nach Ablauf der 90 Einheiten können Sie einen erneuten Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen oder gegen Selbstfinanzierung entweder in Ihrer bisherigen Gruppe bleiben oder in die günstigere Nachfolgegruppe zu wechseln.

Herzsport-BetreuerteamSollten Sie allgemeine oder spezielle Fragen zum Herzsport haben, kontaktieren Sie gerne den entsprechenden Abteilungsleiter. Unser Betreuerteam des Herzsports (v.l.): Heidi Matheis, Gisela Henschen, Ursula Zerres, Lars Görgens, Henryk Stempin (Jahr 2010)

Neue Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2011 verabschiedet

Im Jahr 2011 ist eine neue Fassung der Rahmenvereinbarung für Rehabilitationssport in Kraft getreten. Diese bietet nach Ablauf der Erstverordnung bessere Möglichkeiten einer erneuten Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die körperliche Belastbarkeit unter 1,4 Watt pro kg Körpergewicht liegt. Dies kann durch ein Belastungs-EKG leicht festgestellt werden und ist bei sehr vielen Patienten der Fall. Wir empfehlen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Rehabilitationssportgruppen, die in der Vergangenheit keine Folgeverordnung mehr erhalten haben, einen erneuten Antrag bei Ihrer Kasse einzureichen. Das notwendige Ergebnis des Belastungs-EKG’s darf nicht älter als 6 Monate sein.

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