Archiv der Kategorie: Rehabilitationssport

bei orthopädischen Erkrankungen, bei psychiatrischen Erkrankungen, bei neurologischen Erkrankungen

Änderungen der Coronaregeln im Sport

Für Erwachsene gilt weiter 2G+, jetzt auch für Schüler*innen ab 16 Jahre und älter – Wer geboostert ist, ist von der Testpflicht befreit

Für den Sportbetrieb in NRW gelten ab Donnerstag 13. Januar 2022 Zusatzregeln. Weiterhin ist für Sporthallen und Innenräume die „2G+“-Regel vorgesehen. Das heißt, dass alle Teilnehmer*innen ab 16 Jahre und älter immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) sowie getestet sein müssen. Neu gilt dies nun auch für Schüler*innen ab 16 Jahre und älter. Außerdem wurde für diejenigen mit einer 3. Impfung, dem sogenannten „Booster“, die Testpflicht aufgehoben. Änderungen der Coronaregeln im Sport weiterlesen

Sportbetrieb für Erwachsene nur unter 2G+

Impf- oder Genesen-Nachweis und Testnachweis sind immer mitzuführen und vorzuzeigen

Der Sportbetrieb kann ab Montag 10. Januar 2022 wieder starten. Allerdings gilt für Sporthallen und Innenräume aktuell die „2G+“-Regel. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer*innen ab 16 Jahre und älter immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) sowie getestet sein müssen! Sportbetrieb für Erwachsene nur unter 2G+ weiterlesen

DJK Wiking nimmt Wiederaufbau in Angriff

Jahresversammlung für die Jahre 2019 und 2020 erfolgreich durchgeführt

Am Donnerstag 4. November 2021 hat die DJK Wiking in Heimersdorf erfolgreich ihre Jahresversammlung für die Jahre 2019 und 2020 durchgeführt. In den zurückliegenden Jahren konnte ein gewisses finanzielles Polster erarbeitet werden, das in diesem Jahr und in den kommenden Jahren für den Wiederaufbau dringend nötig ist. DJK Wiking nimmt Wiederaufbau in Angriff weiterlesen

Weitere Lockerungen
für den Sport

Ab Freitag, 20.8.2021, gilt in NRW neue Corona-Schutzverordnung – Im Hallensport gilt eine strikte „3G-Regel“

Die neue Corona-Schutzverordnung enthält keine verschiedenen Stufen mehr, sondern lässt die sogenannte 3G-Regel einsetzen, sobald eine Inzidenz von 35 oder mehr besteht. Da dieser Wert landesweit überschritten ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen und somit auch in Köln. Weitere Lockerungen
für den Sport
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Neue Corona-Schutzregeln für den Sport

„Geimpft, genesen oder getestet“ als Teilnahme-Voraussetzung

Liebe Mitglieder, liebe Teilnehmer*innen von Sportgruppen,

in der Stadt Köln gelten ab morgen (Donnerstag, 12.8.2021) neue Corona-Schutzregeln. Denn die Stadt hat die Inzidenzstufe 2 (mit einem Wert von über 35) erreicht.

Demnach treten folgende Regeln in Kraft: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für jede Sportstunde einen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder bis einschließlich 6 Jahren. Eine weitere Ausnahme: Für kontaktlosen Sport im Freien wird kein Testnachweis benötigt. Neue Corona-Schutzregeln für den Sport weiterlesen

Weitere Lockerungen
für den Sport

Am 11. Juni 2021 hat die Stadt Köln die Inzidenzstufe 1 erreicht. Das bedeutet weitere Lockerungen und Erleichterungen für die Durchführung der Sportstunden in Vereinen (Fotos: Bowinkelmann, LSB NRW).

Die Ausübung von Kontaktsport ist nun für Gruppen von bis zu 100 Personen (Kinder und Erwachsene) erlaubt – sowohl im Freien als auch in der Sporthalle. Die Testpflicht entfällt sowohl im Freien als auch in der Sporthalle. Und auch Duschen und Umkleiden dürfen unter Beachtung der Hygienemaßnahmen, insbesondere der Abstandsregelungen, wieder genutzt werden. Weitere Lockerungen für den Sport weiterlesen

Einbiegen auf
die Zielgerade!

Während die Impfrate zunimmt und die Inzidenzrate sinkt, steigt damit zugleich auch die Aussicht zurück zum Sport zu kommen – DJK Wiking bereitet sich auf ein baldiges Ende der Durststrecke vor

Deutschlandweit greift aktuell die sogenannte Bundesnotbremse, wonach bei einem Inzidenzwert von 100 oder höher im Vereinssport nur Sport für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre in Fünfer-Gruppen erlaubt ist. Dazu muss die Übungsleitung einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen, bzw. darf dieser Test nicht älter als 24 Stunden sein (Foto: LSB NRW | Bowinkelmann). Einbiegen auf die Zielgerade! weiterlesen

Erste Schritte
zurück zum Sport

Perspektive für die Wiederaufnahme von Sportgruppen bleibt abhängig vom Inzidenzwert

Am 3. März 2021 hat die Konferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen erste Lockerungen des Lockdowns auch im Sport beschlossen. Diese sind am 8. März in Kraft getreten. Für alle Schritte spielen dabei ab sofort und bis auf Weiteres Inzidenzwerte eine besondere Rolle. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ab dem 8. März bestätigt das. Der LSB NRW bestätigt, es handle sich dabei um einen “Lichtblick für Vereine, aber keinen Grund zur Euphorie“. Erste Schritte zurück zum Sport weiterlesen