Sport grundsätzlich
mit 3G möglich

Corona-Schutzverordnung des Lands NRW seit dem 4. März mit Vereinfachungen für den Vereinssport

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW seit dem 4. März 2022 gilt für alle Sportarten drinnen oder draußen nur noch die 3G-Regelung (Foto: LSB NRW). Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Diese gelten als immunisierte Personen und dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen.

Das bedeutet, dass grundsätzlich jede Person teilnehmen kann, die entweder immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) ist, oder die einen entsprechenden Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegt.

  • Für den Impfstatus genügen zwei Impfungen, wobei die 2. Impfung mindestens 14 Tage her sein muss.
  • Was den Genesenen-Status betrifft, muss der positive PCR-Test mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Das heißt dieser Status gilt nur noch knapp drei Monate.

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Das bestätigt auch der Landessportbund NRW.

Der LSB NRW verdeutlicht nochmals: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen (s.o.). Schülerinnen und Schüler, die älter als 18 Jahre sind, können durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen den geforderten Testnachweis erbringen.

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Der LSB NRW empfiehlt jedoch unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordert er alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

  • Konkret bedeutet das für die Übungsleitenden, dass sie nach wie vor verpflichtet sind, den jeweiligen Status der Teilnehmenden und die entsprechenden Nachweise zu kontrollieren.
  • Weiterhin bleiben auch die Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bestehen.

Website Pin Facebook Twitter Myspace Friendfeed Technorati del.icio.us Digg Google StumbleUpon Premium Responsive

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.