Änderungen der Coronaregeln im Sport

Für Erwachsene gilt weiter 2G+, jetzt auch für Schüler*innen ab 16 Jahre und älter – Wer geboostert ist, ist von der Testpflicht befreit

Für den Sportbetrieb in NRW gelten ab Donnerstag 13. Januar 2022 Zusatzregeln. Weiterhin ist für Sporthallen und Innenräume die „2G+“-Regel vorgesehen. Das heißt, dass alle Teilnehmer*innen ab 16 Jahre und älter immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) sowie getestet sein müssen. Neu gilt dies nun auch für Schüler*innen ab 16 Jahre und älter. Außerdem wurde für diejenigen mit einer 3. Impfung, dem sogenannten „Booster“, die Testpflicht aufgehoben.

Diese Regelungen werden von der jüngsten Coronaschutzverordnung des Lands NRW vorgegeben. Demnach dürfen nach wie vor nur geimpfte oder genesene sowie getestete Personen am Sportbetrieb in Innenräumen teilnehmen. Ausnahme eins sind Schüler*innen bis 15 Jahre (siehe unten), Ausnahme zwei wie oben geschrieben Geboosterte. Alle anderen müssen zu jeder Sportstunde einen negative Testnachweis vorlegen, der von einer anerkannten Teststelle stammen muss und nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Wenn das Ordnungsamt kontrolliert, müssen die Nachweise in der Halle vorgezeigt werden. Daher reicht es nicht aus, eine Liste vorzulegen oder zu sagen, es sei kontrolliert worden. Für alle Übungsleitenden und Trainer*innen der DJK Wiking bedeutet das vielmehr,

dass sie VOR JEDEM Training den Impf- oder Genesen-Nachweis sowie das negative Testergebnis kontrollieren müssen. Sonst kann nicht mittrainiert werden.

Bitte unterstützen Sie unsere Übungsleitenden bei den Korntrollen und halten sie ihre Nachweise bereit, vielen Dank! Demnach gelten nun die nachfolgenden Regeln:

  1. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen aufgrund der Schultestungen an den Sportangeboten teilnehmen.
  2. Geboosterte (Personen mit einer dritten Impfung) sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.
  3. Alle anderen Teilnehmer*innen ab 16 Jahren dürfen nur im Rahmen der 2G+-Regel am Training teilnehmen.
  4. Die Teilnehmer*innen müssen grundsätzlich immer ihre Nachweise (geimpft, genesen, getestet, Schülerausweis bei 16- und 17-Jährigen) mitführen.
  5. In Innenräumen ist immer eine Maske zu tragen. Maskenpflicht gilt auch in Gängen, Umkleiden oder auf Toiletten! Die Masken dürfen nur zur Sportausübung in der Sporthalle abgelegt werden.

Die DJK Wiking bittet um Verständnis für die notwendigen Kontrollen. Bitte informieren Sie sich oder informiert euch regelmäßig auf unserer Homepage und in unserer App über aktuelle Änderungen bei den Coronaschutz-Maßnahmen.

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