Sportbetrieb für Erwachsene nur unter 2G+

Impf- oder Genesen-Nachweis und Testnachweis sind immer mitzuführen und vorzuzeigen

Der Sportbetrieb kann ab Montag 10. Januar 2022 wieder starten. Allerdings gilt für Sporthallen und Innenräume aktuell die „2G+“-Regel. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer*innen ab 16 Jahre und älter immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) sowie getestet sein müssen!

Diese Regelung gibt die gültige Coronaschutzverordnung des Lands NRW vor. Demnach dürfen nur geimpfte oder genesene sowie getestete Personen am Sportbetrieb in Innenräumen teilnehmen. Die einzige Ausnahme bilden Schüler*innen (siehe unten). Der negative Testnachweis muss von einer anerkannten Teststelle stammen und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Wenn das Ordnungsamt kontrolliert, müssen die Nachweise in der Halle vorgezeigt werden. Es reicht daher nicht aus, eine Liste vorzulegen oder zu sagen, es sei kontrolliert worden. Für alle Übungsleitenden und Trainer*innen der DJK Wiking bedeutet das vielmehr,

dass sie VOR JEDEM Training den Impf- oder Genesenen-Nachweis sowie das negative Testergebnis kontrollieren müssen. Sonst kann nicht mittrainiert werden.

Bitte unterstützen Sie unsere Übungsleitenden bei den Korntrollen und halten sie ihre Nachweise bereit, vielen Dank! Weiterhin gelten die nachfolgenden Regeln:

  1. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen aufgrund der Schultestungen an den Sportangeboten teilnehmen.
  2. Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren können am Training teilnehmen, auch wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Sie müssen dann aber immer ihren Schülerausweis mitführen, der ebenfalls zu kontrollieren ist.  Diese Regelung gilt nach jetzigem Stand bis zum 16.01.2022. Alle anderen Teilnehmer*innen ab 16 Jahren dürfen nur im Rahmen der 2G+-Regel am Training teilnehmen.
  3. Die Teilnehmer*innen müssen grundsätzlich immer ihre Nachweise (geimpft, genesen, getestet, Schülerausweis bei 16- und 17-Jährigen) mitführen.
  4. In Innenräumen ist immer eine Maske zu tragen. Maskenpflicht gilt auch in Gängen, Umkleiden oder auf Toiletten! Die Masken dürfen nur zur Sportausübung in der Sporthalle abgelegt werden.

Die DJK Wiking bittet um Verständnis für die notwendigen Kontrollen. Bitte informieren Sie sich oder informiert euch regelmäßig auf unserer Homepage und in unserer App über aktuelle Änderungen bei den Coronaschutz-Maßnahmen.

Die Vorstände und Übungsleitenden des Vereins wünschen allen ihren Mitgliedern und Familienangehörigen ein gutes Neues Jahr! Wir hoffen, dass alle guten Vorsätze für einen gesunden und bewegten Lebensstil beherzigt werden.

Website Pin Facebook Twitter Myspace Friendfeed Technorati del.icio.us Digg Google StumbleUpon Premium Responsive

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.