Corona-Schutzverordnung des Lands NRW seit dem 4. März mit Vereinfachungen für den Vereinssport
Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW seit dem 4. März 2022 gilt für alle Sportarten drinnen oder draußen nur noch die 3G-Regelung (Foto: LSB NRW). Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Diese gelten als immunisierte Personen und dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen. Sport grundsätzlich mit 3G möglich weiterlesen



Liebe Mitglieder, ab sofort gilt für den gesamten Freizeitbereich in NRW die 2G-Regel. Dazu gehören auch sämtliche Sportangebote im Breiten- und Amateursport. Also alle unsere Sportgruppen.
20 Teilnehmer*innen bei Erstauflage in Bezirkssportanlage
Einladung zum Heimersdorfer Karnevalszug
ahresversammlung für die Jahre 2019 und 2020 erfolgreich durchgeführt
Ab Freitag, 20.8.2021, gilt in NRW neue Corona-Schutzverordnung – Im Hallensport gilt eine strikte „3G-Regel“
„Geimpft, genesen oder getestet“ als Teilnahme-Voraussetzung