Fragen & Antworten zum Rehasport

1. Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport soll durch Mittel des Sport dazu beitragen, Fähigkeiten zu erwerben, auszubauen und zu erhalten, welche die Teilhabe an der Gesellschaft (wieder) ermöglichen. Der „Gruppe“ wird eine besondere Bedeutung zugesprochen (Kontakt; Austausch mit anderen, die ähnliche Einschränkungen haben). Rehabilitationssport ist mittlerweile eine gesetzlich definierte Leistung. Auf diese haben die gesetzlich Versicherten seit dem 1. Juli 2001 einen Rechtsanspruch.

2. Für wen ist Rehabilitationssport?

Von Krankheit oder Behinderung betroffene oder bedrohte Menschen können Rehabilitationssport in Anspruch nehmen.

3. Wann kann ich am Rehabilitationssport teilnehmen?

Bei Bedarf füllt Ihr Arzt (Haus- oder Facharzt) eine Verordnung für Rahabilitationssport (Muster 56) aus. Dieses ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer Krankenkasse und lassen sich die Kostenübernahme bestätigen. Da Rehabilitationssport mittlerweile eine gesetzlich definierte Leistung ist und ein Rechtsanspruch besteht ist eine Erstverordnung in der Regel problemlos. Sobald Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie an einer Rehabilitationssportgruppe teilnehmen. Gerne können Sie mit uns ein Schnuppertraining vereinbaren.

4. Was kostet der Rehabilitationssport?

Wird der Rehabilitationssport auf Grundlage einer durch Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung durchgeführt, entstehen für Sie keine Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Rehabilitationssport kann daher als eine Art „Sport auf Rezept“ bezeichnet werden.

5. Wie komme ich an eine Verordnung?

In der Regel ist Ihr Arzt (Haus- oder Facharzt) im Besitz eines entsprechenden Formulars (Muster 56) und füllt dieses aus. Sollte Ihrem Arzt ein solches Dokument (Muster 56) nicht vorliegen, wenden Sie sich gerne an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

6. Warum sollte ein Arzt (Haus- oder Facharzt) Rehabilitationssport verordnen? Was hat er denn davon?

Viele Ärzte wollen ihre Patienten motivieren, sich mehr zu bewegen und suchen deshalb nach Möglichkeiten Sport und Training zu verordnen. Die Möglichkeiten innerhalb des Heilmittelkatalogs sind inhaltlich eingeschränkt und zusätzlich hat jeder Arzt Angst, seine Heilmittelrichtgröße [Budget] zu überschreiten und damit in Regress genommen zu werden. Rehabilitationssport hat jedoch mit dem Heilmittelkatalog nichts zu tun, ist nicht budgetiert und kann pro Quartal beliebig vielen Patienten verordnet werden.

7. Worauf sollte ich bzw. der Arzt (Haus- oder Facharzt) beim Ausfüllen der Verordnung achten?

Die Verordnung (Muster 56) ist in die zwei Bereiche Rehabilitationssport und Funktionstraining untergliedert. Sportvereine sind in der Regel nur Leistungserbringer für Rehabilitationssport. Somit ist wichtig, dass der entsprechende (rosafarbige) Bereich vom Arzt ausgefüllt wird. Eine Verordnung für Funktionstraining (grüner Bereich des Dokumentes) kann nicht von uns mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.

8. Wie lange kann ich Rehabilitationssport machen?
Im Regelfall werden 50 Übungseinheiten verordnet, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen. Bei bestimmten Erkrankungen (Herzerkrankung, Morbus Parkinson, Morbus Bechterew, Multibles Sklerose, Asthma, etc.) ist eine höhere Anzahl und ein längerer Verordnungszeitraum möglich. Bitte vergleichen Sie hierzu das angehängte Muster Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56). Auch informieren wir Sie gerne.

->> Formular

9. Wie wird die Verordnung abgerechnet?

Die ärztliche Verordnung wird vom Sportverein direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen oder der Rentenversicherung abgerechnet. Eine Ausnahme gilt lediglich für privat versicherten Patienten.

10. Darf Rehabilitationssport an Großgeräten wie z.B. Kraftmaschinen durchgeführt werden?

Ausgeschlossen sind Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm- / Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer). Eine Ausnahme stellt lediglich das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen dar (vlg. Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aktuelle Fassung vom Januar 2011)

11. Warum ist es sinnvoll Rehabilitationssport in einem Verein zu machen?

Die Teilnahme am gesellschaftlichen, die Kommunikation und der Austausch gehören zu den zentralen Zielen des Rehabilitationssportes. Hierfür bietet ein Sportverein die optimale Grundlage. Geselliges Beisammensein auch ausserhalb der Trainingsveranstaltungen motiviert oft zu einem langen Verbleib in der Gruppe und somit dauerhaft zu sportlicher Betätigung.

12. Muss ich Mitglied im Verein werden, um am Rehabilitationssport teilzunehmen?

Nein! Es ist lediglich oft von den Krankenkassen erwünscht, dass die Teilnehmer auch Mitglied im Verein, somit an diesen gebunden und dadurch zusätzlich zu dauerhafter sportlicher Betätigung motiviert werden.

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